Was macht ein Werkstattrat – und warum ist das wichtig? Stefan Engel erklärt es im Video: wie Beschäftigte mit Behinderung in unseren Werkstätten ihre Interessen vertreten und mitbestimmen.

 

Mitbestimmung ist kein Privileg – sondern ein Recht. In unseren Werkstätten wird dieses Recht durch den Werkstattrat gelebt.

Stefan Engel, Mitglied des Werkstattrats unserer Eisenacher Werkstatt, erklärt was das genau bedeutet.

Der Werkstattrat wird alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt und vertritt ihre Interessen gegenüber der Werkstattleitung – bei Wünschen, Fragen und Problemen. Ähnlich wie ein Betriebsrat in einem regulären Unternehmen hat er konkrete Rechte: Er wirkt mit bei Fragen zu Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Arbeitsplatzgestaltung und dem Einsatz neuer Technik. Bei wichtigen Entscheidungen bestimmt er gemeinsam mit der Werkstattleitung.

Jede unserer Werkstätten hat ihren eigenen Werkstattrat. Darüber hinaus gibt es einen Gesamtwerkstattrat, in dem Mitglieder aus allen Werkstätten vertreten sind – für Themen, die alle betreffen.

Den Werkstatträten stehen Vertrauenspersonen aus der Diakoniestiftung Thüringen beratend zur Seite.

Beschäftigte können jederzeit auf ihren Werkstattrat zukommen – mit Problemen, Fragen oder Ideen. Was dabei besprochen wird, bleibt vertraulich.