Unsere Selbstvertretung wird auch Werkstattrat genannt. Der Werkstattrat wird gewählt und vertritt die Beschäftigten in unseren Werkstätten – ähnlich wie ein Betriebsrat in einem regulären Unternehmen. Die Werkstatträte werden alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt und sprechen für sie gegenüber der Werkstattleitung – bei Wünschen, Fragen und Problemen.
Jede unserer Werkstätten hat ihren eigenen Werkstattrat. Darüber hinaus gibt es einen Gesamtwerkstattrat, in dem Mitglieder aus allen Werkstätten vertreten sind. Der Gesamtwerkstattrat kümmert sich um Themen und Entscheidungen, die mehrere oder alle Werkstätten betreffen. Den Werkstatträten stehen Vertrauenspersonen aus der Diakoniestiftung Thüringen zur Seite. Sie unterstützen die Werkstatträte bei ihrer Arbeit und stehen ihnen beratend zur Verfügung. Die Grundlage dafür ist die Diakonie-Werkstätten-Mitwirkungs-Verordnung. Sie regelt die Rechte und Pflichten des Werkstattrats und gibt ihm das Recht, bei Entscheidungen mitzumachen und mitzubestimmen, die den Arbeitsalltag aller Beschäftigten betreffen.
Der Werkstattrat setzt sich dafür ein, dass die Werkstatt geltende Gesetze und Regeln einhält – zum Beispiel zu Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub, Datenschutz und Beschäftigtenrechten. Bei wichtigen Themen entscheiden Werkstattleitung und Werkstattrat gemeinsam – das nennt man Mitbestimmung. Bei anderen Themen muss die Werkstattleitung den Werkstattrat informieren, ihm Zeit zur Meinungsbildung geben und gemeinsam mit ihm nach einer Lösung suchen – das nennt man Mitwirkung.
| Lisa Luther / Vertrauensperson | |
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| Friedensstraße 10 99817 Eisenach |
Gewählte Werkstatträte und Vertrauenspersonen
Beschäftigte können jederzeit auf den jeweiligen Werkstattrat zukommen – mit Problemen, Fragen oder Ideen. Der Werkstattrat hört zu, spricht mit der Werkstattleitung und gibt Rückmeldung. Wer ein Gespräch mit der Werkstattleitung führt, kann ein Mitglied des Werkstattrates mitbringen. Was dabei besprochen wird, bleibt vertraulich und wird nicht weitergegeben.
Unsere Werkstatträte vertreten die Interessen aller Beschäftigten und nehmen diese Aufgabe ernst. Die Arbeit im Werkstattrat ist genauso wichtig wie die Arbeit in der Werkstatt: Werkstatträte werden dafür von ihrer regulären Arbeit freigestellt und erleiden dabei keine Nachteile.
Sie treffen sich regelmäßig zu Sitzungen und stimmen gemeinsam über Entscheidungen ab. Mindestens einmal im Jahr laden sie alle Beschäftigten zu einem gemeinsamen Treffen ein.
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