Diakoniestiftung Thüringen
SCHUTZ GEBEN
Schutz vor Gewalt
Menschen zu schützen ist Teil unseres diakonischen Auftrages. Dafür gibt es gesetzliche Verpflichtungen und verbindliche Regelungen in unserem Diakonieverbund.
Unsere Grundsätze:
➡️ Wir bewahren Gottes Schöpfung und setzen uns für das Wohl aller Menschen ein.
➡️ Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.
➡️ Wir schaffen Rahmenbedingungen, um Gewalt zu vermeiden.
➡️ Wir sprechen aufgetretene Gewalt klar an und melden sie.
Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht mit den Anwendungsgebieten und Direktkontakten zu differenzierten Melde- und Schutzverfahren.
Gemeinsame Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt
Besteht ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Einrichtungen, an Orten oder zu Veranstaltungen der Diakoniestiftung Thüringen und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften ist die Meldestelle der Diakonie Mitteldeutschland in Kenntnis zu setzen. Die Beratungsstelle „Kind im Zentrum“ in Wittenberg wurde vertraglich durch die Diakonie Mitteldeutschland, die Evangelische Landeskirche Anhalts und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland als Gemeinsame Meldestelle beauftragt.
Wer kann etwas melden?
Jede Person, die einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt im Bereich unseres Diakonieverbundes sowie der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland hegt.
Jede Person hat auch die Möglichkeit, sich zur Einschätzung eines Vorfalls von der Meldestelle beraten zu lassen.
An wen kann man sich wenden?
Gemeinsame Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt der Diakonie Mitteldeutschland
Tel.: 03491 – 45938-82
Mail:
Homepage: www.ejf.de/einrichtungen/beratungsstellen/kiz-wittenberg
Zentrale, bundesweite, kostenlose und anonyme Anlaufstelle help der Evangelischen Kirche in Deutschland
Tel.: 0800 5040 112
Mail:
Homepage: www.anlaufstelle.help
Kostenlose und vertrauliche Hilfe- und Beratungsstellen
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Tel.: 0800 – 2255530
www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfetelefon
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 116 016
www.hilfetelefon.de
Hilfetelefon Gewalt an Männern
Tel.: 0800 – 1239900
www.maennerhilfetelefon.de
Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Diakonie Mitteldeutschland
Nele Willenbrink
Tel.: 0345 – 12299-241
Mobil: 0173 – 850 68 27
Email:
Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für die EKM
Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
Tel.: 0345 – 68669854
Mobil: 0172 – 7117672
Email:
www.ekmd.de/service
Formen von Gewalt und Handlungsschritte
Gewalt kann man erleben oder selbst ausüben. Betroffen sind Menschen…
➡️ … die unterstützt, betreut, begleitet, beraten usw. werden
➡️ … die bei uns arbeiten – unsere Mitarbeitenden
➡️ … die zu uns kommen z. B. Angehörige, Firmen
Formen von Gewalt:
- psychische Gewalt, z. B. Beleidigungen, Drohung, Bloßstellung, Ignorieren
- physische Gewalt, z. B. schlagen, schütteln, festhalten, mit Gegenständen werfen
- strukturelle Gewalt, z. B. ungünstiger Arbeits- oder Wohnraum, fehlende Beteiligungsmöglichkeiten, Missachtung der Intimsphäre, unzulängliche Infrastruktur, Verletzung des Datenschutzes
- sexualisierte Gewalt – psychisch und physisch, z.B. Missachtung der Intimsphäre, sexualisierte/sexistische Sprache, nicht gewünschtes Berühren, Belästigung, sexueller Missbrauch/Übergriff
Erste Handlungsschritte:
- Persönlich betroffen:
- abwehren/mich wehren
- aus der Situation gehen
- Hilfe und Sicherheit bei Menschen, denen ich vertraue suchen (besonders bei sexualisierter Gewalt)
- Beratungsstellen usw. nutzen – bieten individuelle und anonyme Hilfe an
- Ich bestimme was passiert!
- Vorfall beobachtet:
- Ruhe bewahren und der Situation stellen
- sachlichen Überblick verschaffen
- ruhig aber zügig Situation stoppen, um betroffene Person zu schützen
- Hilfe holen und Aufgaben verteilen (von Notruf absetzen über gefährdete Personen schützen bis Beweismittel sichern)
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vorfall/ergriffene Schritte dokumentieren
- von Vorfall erfahren:
- Ruhe bewahren und der Situation stellen
- zugewandt und ruhig hinhören und hinsehen
- nicht bagatellisieren
- Kontakt zur betroffenen Person stärken
- der Person glauben, keine Mitschuld geben
- austauschen mit zusätzlicher Person und Situation einschätzen
- Auskunft über weiteres Vorgehen geben
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vorfall/ergriffene Schritte dokumentieren
- Vorfall vermutet:
- Person, die berichtet glauben
- zugewandt und ruhig hinhören und hinsehen
- nicht bagatellisieren
- Kontakt zur betroffenen Person stärken
- der Person glauben, keine Mitschuld geben
- austauschen mit zusätzlicher Person und Situation einschätzen
- Auskunft über weiteres Vorgehen geben
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vermutung/ ergriffene Schritte dokumentieren
- Aufgaben der Leitung:
- Ruhe bewahren und besonnen reagieren
- einschätzen der Gesamtsituation, Unterstützung holen (nächsthöhere Leitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, Beratungsstellen, Polizei) und entsprechende Maßnahmen ergreifen
- Vertraulichkeit und Datenschutz beachten
- nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und ergriffene Schritte dokumentieren
- Meldung an zuständige externe Meldestelle bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt
Hinweisgeberschutzgesetz (Rechtsschutz für „Whistleblower“)
Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.
Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Rechtsverstößen. Aus den Hinweisen dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile erwachsen. Deshalb ist auch die Identität der Hinweisgebenden zu schützen. Durch eine interne Meldestelle, die nicht Teil der Organisation der Diakoniestiftung Thüringen und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften ist, wird sachliche Objektivität im Umgang und professionelle Bearbeitung eingehender Hinweise nach den strengen Vorgaben des Gesetzes gewährleistet. Mit der Aufgabe der internen Meldestelle wurde die Rechtsanwaltskanzlei Bittmann beauftragt.
Wer kann etwas melden?
Alle Mitarbeitenden der Diakoniestiftung Thüringen und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften, auch ehemalige Mitarbeitende nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
An wen kann man sich wenden?
Neben der Nutzung der internen Meldestelle unseres Diakonieverbundes besteht außerdem die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle zu wenden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes.
Folgende Verstöße (gemäß § 2 HinSchG) fallen darunter:
- Arbeitssicherheit / Arbeitszeit
- Ausschreibungen / öffentliche Vergaben
- Datenschutz / Geheimhaltung
- Diebstahl / Betrug
- Diskriminierung / Mobbing / Sexuelle Belästigung
- Kartellrechtliche Absprachen
- Korruption
- Menschenrechte
- Sonstiges
- Umweltschutz
- Vergehen bei Geschäftspartnern
Bei diesen Inhalten handelt es sich um bußgeld- und/oder strafrechtlich relevante Anlässe.
Für unsere Einrichtungen und Dienste bieten wir in den Regionen verschiedene Meldewege für Hinweise und Beschwerden an: