Diakoniestiftung Thüringen

SCHUTZ GEBEN: HINWEISE UND BESCHWERDEN

„Wenn du zufrieden bist, sag es weiter.
Bist du unzufrieden, sag es uns!"

Die Diakoniestiftung Thüringen und die mit uns verbunden Stiftungen und Gesellschaften befolgen den Grundsatz, mit Klientinnen und Klienten, Angehörigen, Beschäftigten sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern vertrauensvoll zusammenzuarbeiten.

Unser Ziel ist es, Gesetze, Vorschriften und interne Regeln einzuhalten. Wir möchten Verstöße jeglicher Art frühzeitig erkennen, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für betroffene Personengruppen sowie unsere Unternehmensgruppe zu vermeiden. Falls Verstöße, Grenzverletzungen und Fehlverhalten vorkommen, wollen wir diese aufdecken und abstellen.

Wir wollen uns zudem stetig verbessern. Damit uns dies gelingt, möchten wir bzw. unsere externe Ombudsstelle (Hinweisgeberschutzgesetz) mit dir in Austausch treten und gemeinsam eine Lösung für dein Anliegen finden.

Die mit uns verbunden Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften bieten dir verschiedene Meldewege für Hinweise und Beschwerden:

Die Diako Thüringen gemeinnützige GmbH und ihre Tochtergesellschaften beachten die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes zum Schutz von hinweisgebenden Personen (sog. „Whistleblowern“) und nutzen dafür ein Hinweisgebersystem mit der Möglichkeit, Rechtsverstöße vertraulich und auch anonym zu melden.

Folgende Verstöße (gemäß § 2 HinSchG) fallen darunter:

Bei diesen Inhalten handelt es sich um bußgeld- und/oder strafrechtlich relevante Anlässe.

Schutz vor Gewalt

Menschen zu schützen ist Teil unseres diakonischen Auftrages. Dafür gibt es gesetzliche Verpflichtungen und verbindliche Regelungen in unserem Diakonieverbund.

Unsere Grundsätze:

➡️ Wir lehnen jede Form von Gewalt ab.
➡️ Wir bewahren Gottes Schöpfung und setzen uns für das Wohl aller Menschen ein.
➡️ Wir schaffen Rahmenbedingungen, um Gewalt zu vermeiden.
➡️ Für uns ist es selbstverständlich, dass wir Gewalt in all ihren Ausprägungen ablehnen, sie klar ansprechen und melden.

Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht mit den Anwendungsgebieten und Direktkontakten zu differenzierten Melde- und Schutzverfahren für die Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und die mit ihr verbundenen Stiftungen und Gesellschaften.

Besteht ein begründeter Verdacht auf sexualisierte Gewalt in Einrichtungen, an Orten oder zu Veranstaltungen der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften ist die Meldestelle der Diakonie Mitteldeutschland in Kenntnis zu setzen. Die Beratungsstelle „Kind im Zentrum“ in Wittenberg wurde vertraglich durch die Diakonie Mitteldeutschland, die Evangelische Landeskirche Anhalts und die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland als Gemeinsame Meldestelle beauftragt.

Wer kann etwas melden?
Jede Person, die einen begründeten Verdacht auf sexualisierte Gewalt im Bereich unseres Diakonieverbundes sowie der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, der Evangelischen Landeskirche Anhalts und der Diakonie Mitteldeutschland hegt.
Jede Person hat auch die Möglichkeit, sich zur Einschätzung eines Vorfalls von der Meldestelle beraten zu lassen.

An wen kann man sich wenden?
Gemeinsame Meldestelle für Fälle sexualisierter Gewalt der Diakonie Mitteldeutschland
Tel.: 03491 – 45938-82
Mail:
Homepage: www.ejf.de/einrichtungen/beratungsstellen/kiz-wittenberg

Zentrale, bundesweite, kostenlose und anonyme Anlaufstelle help der Evangelischen Kirche in Deutschland
Tel.: 0800 5040 112
Mail:
Homepage: www.anlaufstelle.help

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch
Tel.: 0800 – 2255530
www.hilfe-portal-missbrauch.de/hilfetelefon

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Tel.: 116 016
www.hilfetelefon.de

Hilfetelefon Gewalt an Männern
Tel.: 0800 – 1239900
www.maennerhilfetelefon.de

Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt für die EKM
Pfarrerin Dorothee Herfurth-Rogge
Tel.: 0345 – 68669854
Mobil: 0172 – 7117672
Email:
www.ekmd.de/service

Ansprechstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der Diakonie Mitteldeutschland
Falk Hess
Tel.: 0345 – 12299-241
Mobil: 0173 – 850 68 27
Email:

Gewalt kann man erleben oder selbst ausüben. Betroffen sind Menschen.

➡️ die unterstützt, betreut, begleitet, beraten usw. werden
➡️ die bei uns arbeiten – unsere Mitarbeitenden
➡️ die zu uns kommen z.B. Angehörige, Firmen

Formen von Gewalt:

  • psychische Gewalt, z.B. Beleidigungen, Drohung, Bloßstellung, Ignorieren
  • physische Gewalt, z.B. schlagen, schütteln, festhalten, mit Gegenständen werfen
  • strukturelle Gewalt, z.B. ungünstiger Arbeits- oder Wohnraum, fehlende Beteiligungsmöglichkeiten, Missachtung der Intimsphäre, unzulängliche Infrastruktur, Verletzung des Datenschutzes
  • sexualisierte Gewalt – psychisch und physisch, z.B. Missachtung der Intimsphäre, sexualisierte/ sexistische Sprache, nicht gewünschtes Berühren, Belästigung, sexueller Missbrauch/ Übergriff

Erste Handlungsschritte:

  • Persönlich betroffen:
    • abwehren/ mich wehren
    • aus der Situation gehen
    • Hilfe und Sicherheit bei Menschen, denen ich vertraue suchen (besonders bei sexualisierter Gewalt)
    • Beratungsstellen usw. nutzen – bieten individuelle und anonyme Hilfe an
    • Ich bestimme was passiert!

  • Vorfall beobachtet:
    • Ruhe bewahren und der Situation stellen
    • sachlichen Überblick verschaffen 
    • ruhig aber zügig Situation stoppen, um betroffene Person zu schützen
    • Hilfe holen und Aufgaben verteilen (von Notruf absetzen über gefährdete Personen schützen bis Beweismittel sichern)
    • nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vorfall/ ergriffene Schritte dokumentieren

  • von Vorfall erfahren:
    • Ruhe bewahren und der Situation stellen
    • zugewandt und ruhig hinhören und hinsehen
    • nicht bagatellisieren
    • Kontakt zur betroffenen Person stärken
    • der Person glauben, keine Mitschuld geben
    • austauschen mit zusätzlicher Person und Situation einschätzen
    • Auskunft über weiteres Vorgehen geben
    • nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vorfall/ ergriffene Schritte dokumentieren

  • Vorfall vermutet:
    • Person, die berichtet glauben
    • zugewandt und ruhig hinhören und hinsehen
    • nicht bagatellisieren
    • Kontakt zur betroffenen Person stärken
    • der Person glauben, keine Mitschuld geben
    • austauschen mit zusätzlicher Person und Situation einschätzen
    • Auskunft über weiteres Vorgehen geben
    • nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und Vermutung/ ergriffene Schritte dokumentieren

  • Aufgaben der Leitung:
    • Ruhe bewahren und besonnen reagieren
    • einschätzen der Gesamtsituation, Unterstützung holen (nächsthöhere Leitung, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaft, Beratungsstellen, Polizei) und entsprechende Maßnahmen ergreifen
    • Vertraulichkeit und Datenschutz beachten
    • nächst höhere Leitungsebene informieren (Anstoßen der Meldekette) und ergriffene Schritte dokumentieren
    • Meldung an zuständige externe Meldestelle bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt

Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen schützen, die im Rahmen ihrer Berufstätigkeit Kenntnisse über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder andere verbindliche Regelungen erlangt haben und diese melden.

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Rechtsverstößen. Aus den Hinweisen dürfen ihnen keine beruflichen Nachteile erwachsen. Deshalb ist auch die Identität der Hinweisgebenden zu schützen. Durch eine interne Meldestelle, die nicht Teil der Organisation der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften ist, wird sachliche Objektivität im Umgang und professionelle Bearbeitung eingehender Hinweise nach den strengen Vorgaben des Gesetzes gewährleistet. Mit der Aufgabe der internen Meldestelle wurde die Rechtsanwaltskanzlei Bittmann & Klopfer beauftragt.

Wer kann sich beschweren?
Alle Mitarbeitenden der Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein und der verbundenen Stiftungen und Gesellschaften, auch ehemalige Mitarbeitende nach Beendigung des Dienstverhältnisses. 

An wen kann man sich wenden?
Rechtsanwaltskanzlei Bittmann
Weststr. 60
08523 Plauen
Tel.: 03741 – 527004
Mail: 

Neben der Nutzung der internen Meldestelle unseres Diakonieverbundes besteht außerdem die Möglichkeit, sich an die externe Meldestelle zu wenden. Zuständig ist das Bundesamt für Justiz unter www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes.

Meldung über Hinweisgebersystem

Folgende Meldewege stehen innerhalb der Diako Thüringen gemeinnützige GmbH und ihrer Tochtergesellschaften zur Verfügung:

Jeder Hinweis wird sorgfältig und unter Einhaltung der Vertraulichkeit und des Schutzes des Hinweisgebers geprüft. Sollten Anhaltspunkte für einen Regelverstoß vorliegen, so wird eine weiterführende Untersuchung durch die externe Ombudsstelle unseres Dienstleister Althammer & Kill GmbH & Co. KG erfolgen. Dieser gewährleistet, dass die Mitarbeitenden oder Führungskräfte der Diako-Unternehmensgruppe den Namen des Hinweisgebenden nicht erfahren, es sei denn, dass ausdrücklich vorher eingewilligt wurde.

Binnen 7 Tagen erfolgt eine Eingangsbestätigung. Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsmeldung erfolgt eine Unterrichtung über die geplanten und bereits durchgeführten Folgemaßnahmen. Die Meldung wird im digitalen Meldesystem dokumentiert und entsprechend der gesetzlichen Löschfristen gelöscht.

Meldung über zentrales Beschwerdemanagement

Für Beschwerden, welche nicht die o.g. Kriterien erfüllen, steht für die Diako Thüringen gemeinnützige GmbH und ihre Tochtergesellschaften unser zentrales Postfach zur Verfügung: